Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Tiersitting
Der
Tierhalter versichert, dass das übergebene oder das zu betreuende Tier
sein Eigentum und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.
Der
Tierhalter ist verpflichtet, uns von Untugenden seines Tieres (Raufer,
Bissigkeit usw.) oder vorhandenen Krankheiten und Einschränkungen in
Kenntnis zu setzen. Auch
Besonderheiten wie extremes Klettern und Graben oder der Hang zum
Weglaufen bitten wir, uns mitzuteilen. Beim bewussten Verschweigen von
Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in
voller Höhe zu Lasten des Besitzers. Für
mitgebrachte Gegenstände wie z.B. Leinen, Decken, Körbchen oder
Spielzeuge wird keine Haftung übernommen.
Hunde:
Hunde
sind zur Verrichtung ihrer Grundbedürfnisse und zur Befriedigung ihres
Bewegungsdranges in die gewohnte Umgebung, welche der Tierhalter vorher
mitzuteilen hat, zu führen. Der Tierhalter sichert den fluchtsicheren
Zustand der Räumlichkeiten zu. Hierbei wird der Hund auf alle Fälle
mit Leine und gegebenen falls auch mit Beißkorb, durch einen
Mitarbeiter (der Einfachheit halber ab jetzt im folgenden MA genannt)
von tiersitterservice.at geführt. Der Tierhalter hat unaufgefordert entsprechende Ausführmittel
wie Beißkorb und reißfeste Leine bereitzustellen. Sollte ein Schaden
entstehen, der durch ungeeignete oder schadhafte Leinen/Beißkorb und
dergleichen entstehen, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Hat der Tierhalter dem
Freilauf mit anderen Tieren zugestimmt, so ist er sich den damit
verbundenen Risiken bewusst, die auf Grund der Gruppenhaltung und des
Kontaktes mit anderen Tieren beim Gassi gehen entstehen können und kann
im Schadensfall keine Ansprüche an tiersitterservice.at und die Betreuer / innen
stellen. Wir haften nicht bei Unglücksfällen, beim Weglaufen des
Hundes oder bei Spielverletzungen.
Für
Verletzungen oder Erkrankungen, die von anderen Hunden verursacht
werden, bedingt durch den Freilauf mit anderen Hunden, sowie bei
Spaziergängen und / oder durch die Gruppenhaltung, wird keine Haftung
übernommen. Dafür tritt im Bedarfsfall die Haftpflichtversicherung des
anderen Hundehalters ein.
Kosten
die durch Verletzungen durch das tägliche spielerische Gerangel der
Hunde untereinander entstehen könnten, trägt der Halter.
Sollte
der Hund durch Dritte Menschen oder Tiere verletzt oder getötet werden,
so haftet der Verursacher. Es besteht weiters keine Haftung für
Verletzungen der Pfoten, Verletzungen aus Anlass von Raufereien mit
anderen Tieren u.ä.
Katzen:
Katzen
werden mit den dafür bereitgestellten Futtermitteln, nach Angaben des
Besitzers, gefüttert.
Die
Katzentoilette wird nach den Angaben des Kunden, sowie mit
den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien durchgeführt. Für
Schäden durch diese Materialien oder die Betreuung des Tieres, die vom
Kunden vertraglich vereinbart wurde, kann keine Haftung übernommen
werden.
Nagetiere
/Kleintiere /Vögel /Fische /Exoten:
Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel, Fische und
dergleichen werden in ihrem vom Kunden überlassenen Käfig oder Behältnis,
nach den vereinbarten Angaben, betreut. Dazu gehört das Füttern,
mit dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Futtermitteln, sowie das
Reinigen des Käfigs, mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten
Materialien. Das Entlassen aus dem Käfig hat nur nach Vereinbarung mit dem Kunden und auch nur auf vorher vereinbarten, dafür
vorgesehenen Plätzen, unter Aufsicht eines MA stattzufinden. Sollte bei
Einhaltung dieser, vom Kunden vorgegebenen Richtlinien ein Schaden durch
die Tiere auftreten, kann keine Haftung übernommen werden.
Futtermitteln
und Materialien sind bei der Betreuung in der Tierhalterwohnung vom
Kunden zur Verfügung zu stellen, es sei denn dies ist extra vereinbart. Sollten nicht ausreichend Futtermitteln oder Einstreu
vorhanden seien, ist tiersitterservice.at berechtigt gegen eine Aufwandgebühr dieses zu
besorgen.
Bei
Krankheit oder Verletzung eines von FTHS betreuten Tieres, wird dieses
sofort zu einem Tierarzt gebracht. Kosten dafür werden dem Tierhalter
gesondert in Rechnung gestellt. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung
oder Tod des Tieres kommen, trifft tiersitterservice.at diesbezüglich keinerlei
Haftung.
Soweit
unvorhergesehene, zusätzliche Aufwendungen erforderlich
sind (z.B. Tierarztfahrten, Reinigungskosten,...)sind diese zusätzlich
zu bezahlen. Gleiches gilt, wenn das Tier bei notwendigen Fahrten,
Fahrzeuge verunreinigt.
Wir
haften nicht für Beschädigungen, die das Tier an der Einrichtung oder
der Wohnung des Tierhalters anrichtet, insbesondere auch nicht für
Verschmutzungen. tiersitterservice.at ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Verschmutzungen zu beseitigen, kann dafür entsprechend dem Zeitaufwand
Rechnung legen.
Heimsitting
Entfernen
von Reklame und Post aus dem Briefkasten/Blumen gießen:
Diese
gesamte Post und Reklame wird an einem durch den Kunden genannten Ort
gesammelt. Die Blume und Pflanzen werden nach den Anweisungen des Kunden
gegossen. Sollte dennoch Pflanzen verwelken, übernimmt
tiersitterservice.at keine
Haftung.
Anwesenheitsdienste:
Bei
Anwesenheitsdiensten, bedarf es einer vorherigen Schlüsselübergabe, es
sei den der Kunde ist auch anwesend. Es kann keine Haftung
für die Überwachung Bediensteter/Handwerker und deren Arbeit übernommen
werden.
Bezahlung
und Stornobedingungen
Die
Bezahlung erfolgt ausschließlich im Vorhinein. Mit
der Überweisung von 50% des Gesamtbetrages wird die Buchung gültig.
Selbst
bei unverschuldeten Zahlungsverzugs des Kunden, sind wir berechtigt
Verzugszinsen von 12% pro Jahr zu berechnen.
Im
Falle des unberechtigten Rücktrittes des Kunden, sind wir berechtigt
eine
Stornogebühr
zu verrechnen:
ab
10 Tage bis 72 Std vorher: 20% des Auftragswertes
ab
72 Stunden vor Auftragsbeginn 50% des Auftragswertes
Bei
vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Kunden kann kein Geld zurückerstattet
werden.
Eine
Bearbeitungsgebühr von EUR
15,-- wird bei Rücktritt vom Vertrag dem Kunden in jedem Fall in
Rechnung gestellt!
Ein
Auftrag der rein mündlich (telefonisch) oder per E-mail
erfolgt hat trotzdem seine Gültigkeit und berechtigt
tiersitterservice.at gegebenenfalls zur Einhebung einer Stornogebühr.
Wir
behalten uns das Recht vor, nicht abgeholte Tiere nach 3 Tagen (wenn wir
keine Nachricht vom
Besitzer erhalten) einem Tierheim zu übergeben.
Schadenersatzansprüche
in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Dies
gilt nicht für Personenschäden.
Mit
Buchung, ob schriftlich oder mündlich, akzeptiert der Kunde diese
Geschäftsbedingungen.
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